Zwei Wege zur Halle – und warum einer davon wertvolle Zeit kosten kann
Lange Bauzeiten sind nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Bereitstellungszinsen, doppelte Mietkosten, wetterbedingte Verzögerungen oder entgangene Aufträge: All das kann entstehen, wenn sich ein Bauprojekt unnötig verzögert. Ein häufiger Grund dafür liegt im Umgang mit dem Zeitpunkt der Beauftragung – genauer gesagt in der Entscheidung, ob vor oder nach der Baugenehmigung mit der Detailplanung und Statik begonnen wird.
In diesem Beitrag stellen wir zwei typische Vorgehensweisen gegenüber und zeigen, welche Risiken und Potenziale jeweils damit verbunden sind.
Variante 1: Beauftragung erst nach erteilter Baugenehmigung
Viele Bauherren möchten auf Nummer sicher gehen und entscheiden sich dafür, erst nach Vorliegen der Baugenehmigung mit der Detailplanung zu beginnen. In der Praxis sieht der Ablauf dann wie folgt aus:
Baugenehmigung wird erteilt
Statik für Halle und Bodenplatte wird beauftragt und erstellt
Einreichung der Statik zur Prüfung (Prüfstatik)
Parallel: Werkplanung und konstruktive Ausarbeitung der Halle
Konstruktionsunterlagen gehen ebenfalls in die Prüfung
Nach Freigabe: Produktion der Bauteile
Anschließend: Beginn der Erdarbeiten und Montage
Dieser Ablauf verursacht – je nach Auslastung von Prüfstellen und Planern – häufig eine Verzögerung von 2 bis 3 Monaten, bevor tatsächlich mit dem Bau begonnen werden kann.
Weitere Nachteile:
Bereitstellungszinsen für die Finanzierung
Doppelte Mietkosten für bestehende Übergangslösungen
Saisonale Risiken, etwa ein späterer Baustart im Herbst oder Winter
Variante 2: Parallele Beauftragung während der Genehmigungsphase
Alternativ kann der Bauherr bestimmte Planungsleistungen – insbesondere Statik und Werkplanung – bereits während der laufenden Genehmigungsphase in Auftrag geben. Der Ablauf verändert sich entsprechend:
Frühe Beauftragung der Statik
Beginn der Werk- und Detailplanung
Einbindung des Prüfstatikers bereits im Vorfeld
Erteilung der Baugenehmigung
Freigabe aller Unterlagen nahezu zeitgleich
Produktionsstart unmittelbar nach Genehmigung
Zeitnaher Baubeginn
Durch dieses parallele Vorgehen lässt sich der gesamte Projektstart deutlich beschleunigen – ein Zeitgewinn von mehreren Wochen bis zu drei Monaten ist realistisch.
Risikoabwägung
Natürlich ist diese Variante nicht ohne Risiko: Sollte die Baugenehmigung unerwartet abgelehnt oder inhaltlich stark eingeschränkt werden, können bereits entstandene Kosten für Statik und Planung nicht rückgängig gemacht werden.
Allerdings gilt in der Praxis:
Die entscheidende Frage ist in der Regel nicht, ob gebaut werden darf, sondern wie. Und genau dieses „Wie“ kann im Rahmen einer fundierten Vorplanung meist frühzeitig eingeschätzt und bewertet werden.
Eine klare Nutzung, ein abgestimmtes Raumprogramm und eine realistische Einschätzung der örtlichen Bauvorgaben ermöglichen eine sehr zuverlässige Einschätzung des Genehmigungsrisikos – und machen einen parallelen Projektstart in vielen Fällen nicht nur sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich.
Fazit
Der scheinbar sichere Weg – erst genehmigen, dann planen – ist oft der langsamere und kostenintensivere. Wer frühzeitig plant, Leistungen koordiniert und die richtige Reihenfolge wählt, kann sein Hallenbauprojekt effizienter und wirtschaftlicher umsetzen.
Ein strukturierter Projektstart, bei dem Vorplanung, Statik und Werkplanung bereits während des Genehmigungsprozesses koordiniert werden, bietet klare Vorteile in puncto Zeit und Kosten – und ist bei guter Vorbereitung auch aus Risikosicht vertretbar.
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